Schützen, was Sie bewegt

Der neue E-MobilSchutz


Jetzt berechnen

E-MobilSchutz

Produktbeschreibung

Versicherbar sind privat genutzte Fahrräder und Pedelecs (Geräte ohne Versicherungskennzeichen, max. Geschwindigkeit 25 km/h). Dazu zählen auch Firmenräder/-pedelecs, die den Mitarbeitern vom Arbeitgeber für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Versichert werden können Fahrräder und Pedelecs bis zu einem Alter von 36 Monaten ab Neukauf. Mitversichert ist der Akku sowie das im Originallieferumfang enthaltene, fest mit den vorgenannten Fahrzeugen verbundene Zubehör. Versicherbar sind auch Velomobile und Liegefahrräder mit oder ohne elektrischen Antrieb (max. 25 km/h).

Nachträglich erworbenes Zubehör, wie z. B. ein Fahrradschloss oder eine Fahrradtasche, ist bis 1.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert.

Gewerblich (Vermietung, Verleih) genutzte Fahrräder und Pedelecs sowie solche die zur Berufsausübung (z. B. Kurierfahrten, Lieferdienste) genutzt werden, können nicht über dieses Produkt versichert werden.

Versicherungsschutz wird auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für den E-MobilSchutz (AVB E-Mob), jeweils neuste Fassung, gewährt.

Versicherungsschutz besteht während des Gebrauchs, des Nicht-Gebrauchs und der Transporte. Der Versicherer leistet Entschädigung bei Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen durch z. B. Diebstahl, Vandalismus, Ungeschicklichkeit, Kurzschluss sowie bei Beschädigungen durch Verschleiß in den ersten drei Jahren ab Neukauf.

Sofern die versicherte Sache nicht in Gebrauch ist und im Freien abgestellt ist, muss sie durch ein eigenständiges Fahrradschloss, dazu zählen auch separat montierte Rahmenschlösser mit Kette, ab- und angeschlossen sein, so dass die Wegnahme durch Anheben und Wegtragen nicht möglich ist. Beim Abstellen in Räumen sowie in einem gesicherten/geschlossenen Bereich (geschlossener Innenhof, Garten) etc. muss das Fahrrad / Pedelec ebenfalls durch ein Schloss gesichert sein, jedoch nicht an einem festen Gegenstand angeschlossen werden. Herstellerseitig angebrachte Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser.

Frei zugängliche Akkus, Zubehör oder elektronische Bedienelemente müssen entweder gesichert oder in persönlichen Gewahrsam genommen werden.

Beim Transport mit einem Kraftwagen ist das Fahrrad / Pedelec so zu verstauen und zu befestigen, dass es nicht ohne weiteres entwendet oder beschädigt werden kann. Sofern der Transport auf einem außen am Fahrzeug angebrachten, nicht abschließbaren Fahrradträger erfolgt, muss das Rad bei Fahrtunterbrechungen zusätzlich am Fahrradträger angeschlossen sein. Bei Transporten mit einem abschließbaren Fahrradträger muss dieser entsprechend verschlossen sein.

Mitversichert sind auf Erstes Risiko:

  • Einmalige Heimfahrt nach versichertem Schaden bis 250 EUR
  • Pannenhilfe bis 50 EUR
  • Rücktransport oder Transport zur Werkstatt nach einem versicherten Schaden bis 250 EUR
  • Verpflegungskosten während der Reparatur durch die Pannenhilfe bis 30 EUR
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis 5.000 EUR
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich bis 5.000 EUR
  • Bewegungs- und Schutzkosten bis 5.000 EUR
  • Luftfrachtkosten bis 5.000 EUR

Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind jedoch alle Länder/Gebiete, die vom Auswärtigen Amt zum Schadenzeitpunkt als „Kriegs-, Bürgerkriegs-, Krisen- oder Katastrophengebiete“ benannt sind/werden.

© | KAB Schnellrechner